Die aktuelle Abmahnung gegen den Steuerfuchs
Sehr geehrte Besucher dieser Internetseite,
nachfolgend finden Sie Dokumente, die sich auf eine Abmahnung betrieben von steuerfuchs.de in Verbindung mit einer Anwaltskanzlei aus Berlin gegen diese Homepage www.frag-den-steuerfuchs.de bezieht.
Die Abmahnung führte zur kompletten Einstellung meiner Online-Rechtsberatung über einen Zeitraum von rund sechs Monaten.
Dieses Verfahren zeigt, dass auch ein Abmahner mit Abmahnschreiben vorsichtig und umsichtig agieren muss, wenn er nicht - wie in diesem Fall - Nachteile bzw. ein Desaster erleben will.
Internetstreitigkeiten können meines Erachtens ohne fachkundige Rechtsberatung nicht bewältigt werden. Ein Feld-und-Wiesen-Anwalt reicht hierzu unter keinen Umständen aus.
Ich empfehle für solche Fälle den Fachanwalt Herrn Rechtsanwalt Ralf Möbius,
LL.M. Rechtsinformatik, Adresse: Am Ortfelde 100 in 30916 Isernhagen,
Tel.: 0511 - 844 35 35
Tel.: 0900 - 144 35 35
Fax. 0511 - 733 070
e-mail: ralfmoebius@gmx.de
e-mail: ralfmoebius@freenet.de
www.rechtsanwaltmoebius.de
www.frag-einen-rechtsanwalt.de
Es werden nachfolgend alle relevanten Schreiben in der nächsten Zeit dargestellt werden.
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I.
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Das von steuerfuchs.de betriebene Abmahnverfahren gegen www.frag-den-steuerfuchs.de |
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| 1. | Abmahnschreiben von SteuerFuchs.de vom 12. Februar 2006 | |
| 2. | Antwort von Rechtsanwalt Ralf Möbius an steuerfuchs.de | |
| 3. | Abmahnschreiben eines Rechtsanwalts für Steuerfuchs.de | |
| 4. | Anrufung des falschen Gerichts durch Steuerfuchs.de | |
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Steuerfuchs.de hat das gerichtliche Verfügungsverfahren gegen www:frag-den-steuerfuchs.de vor dem falschen Gericht, vor dem Landgericht Hannover eingeleitet. Das Landgericht Hannover hat sich dann durch Gerichtsbeschluss für nicht zuständig erklärt.
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| 5. | Landgericht Braunschweig - einstweilige Verfügung gegen www.frag-den-steuerfuchs.de |
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| 6. | Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung eingelegt | |
| 7. | Terminsladung durch das Landgericht Braunschweig | |
| 8. | Schriftsatz zum mündlichen Termin beim Landgericht Braunschweig überreicht durch www.frag-den-steuerfuchs.de | |
| 9. | Protokoll der mündlichen Verhandlung beim Landgericht Braunschweig | |
| 10. | Urteil des Landgerichts Braunschweig vom 14.06.2006 | |
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II.
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Fortsetzung:
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| 1. | www.frag-den-steuerfuchs.de legt Berufung beim Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig ein | |
| 2. | Begründung der eingelegten Berufung durch Rechtsanwalt Möbius | |
| 3. | Hinweisbeschluss des Oberlandesgerichts Braunschweig | |
| Beschluss des Oberlandesgerichts Braunschweig vom 4.September 2006, wonach www:SteuerFuchs.de der konkrete Hinweis erteilt wird, dass das betriebene Abmahnverfahren nach dem bisherigen Vortrag von Dr. K & K keinen Erfolg haben kann
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| 4. | Steuerfuchs.de nimmt das Abmahnverfahren vor dem OLG Braunschweig zurück | |
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SteuerFuchs.de erkennt nunmehr die Sinnlosigkeit des betriebenen Abmahnverfahrens und nimmt den Antrag auf einstweilige Verfügung gegen frag-den-steuerfuchs.de beim Oberlandesgericht Braunschweig am 25. September 2006 zurück.
Fazit:
Für diese Erkenntnis brauchte SteuerFuchs.de mehr als ein halbes Jahr. Wie bereits eingangs von mir erläutert, eignen sich Internetstreitigkeiten nicht für Feld-und-Wiesen-Kanzleien. Für den Abmahner SteuerFuchs.de war ebenfalls fatal, dass diese Rechtsstreitigkeit in der Kanzlei Dr. K & K von einem „Lehrling" federführend bearbeitet wurde.
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III. |
Klageverfahren vor dem Landgericht Düsseldorf |
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| 1. | Feststellungsklage am 21. Februar 2006 beim Landgericht Düsseldorf von www.frag-den-steuerfuchs.de eingereicht |
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| 2. | Ladung des Landgerichts Düsseldorf zum mündlichen Termin | |
| 3. | Klageerwiderung von Dr. K & K für steuerfuchs.de | |
| 4. | Antwort von Rechtsanwalt Möbius für www.frag-den-steuerfuchs.de | |
| 5. | Vergleichsvorschlag von Dr. K & K für steuerfuchs.de | |
| Hinweis: Als dieser Vergleichsvorschlag unterbreitet wurde, wusste steuerfuchs.de bereits aufgrund der erfolgten mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Düsseldorf, dass das Hauptsacheverfahren vor dem Landgericht Düsseldorf entgültig verloren war. Deshalb zeigt der Vergleichsvorschlag lediglich, dass der Verfasser dieses Schreibens genauso dumm ist wie Bohnenstroh |
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| 6. | URTEIL des Landgerichts Düsseldorf | |
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IV. |
Teillöschung der Marke Steuerfuchs gegen steuerfuchs.de
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Hinweis: |
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| 1. | Antrag auf Teil-Löschung der Marke Steuerfuchs beim DPMA in München | |
| 2. | Teillöschung der Marke Steuerfuchs durch das DPMA in München | |
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V.
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Beschwerdeverfahren gegen die Kanzlei Dr. K & K. bei der Rechtsanwaltskammer (RAK) Berlin |
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| Hinweis: Abmahnkanzleien stellen gerne Abmahnschreiben und Kostenrechnungen direkt dem Abgemahnten per Fax zu. Dies geschieht oftmals wie in diesem Fall sogar, wenn der Abgemahnte bereits einen Rechtsanwalt für sich beauftragt und der beauftragte Rechtsanwalt sich auch bei der Abmahnkanzlei gemeldet hat.
Die Zustellung einer Abmahnung erfolgte durch die Abmahnkanzlei aus Berlin direkt zu www.frag-den-steuerfuchs.de unter Umgehung des beauftragten Rechtsanwaltes, Herrn Ralf Möbius.
Solche direkten Zustellungen von Abmahnungen durch Abmahnkanzleien haben praktisch immer den Hintergrund, dass die Abmahnkanzleien darauf hoffen, dass der Abgemahnte die ungerechtfertigte Abmahnung - ohne Zwischenschaltung des anwaltlichen Beistandes - vorschnell unterschreibt und damit die Honorare für die Abmahnanwälte gesichert sind.
Solch ein Verhalten von Abmahnkanzleien verstößt gegen die Berufsordnung der Rechtsanwälte; dies wurde der Rechtsanwaltskammer Berlin (dies ist die Aufsichtsbehörde der Abmahnkanzlei aus Berlin) mitgeteilt.
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| 1. | www.frag-den-steuerfuchs.de reicht Beschwerdeschrift bei der Rechtsanwaltskammer Berlin gegen die Abmahnkanzlei Dr. K & K ein | |
| 2. | Mitteilung der Rechtsanwaltskammer Berlin | |
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3. |
Schreiben der Rechtsanwaltskammer Berlin vom 18. September 2006, wonach die Rechtsanwaltskammer berufsrechtliche Maßnahmen gegen die Abmahnkanzlei Dr. K & K eingeleitet hat | |
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VI.
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Strafanzeige gegen den Geschäftsführer von steuerfuchs.de
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| Hinweis: | ||
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Da der Geschäftsführer von steuerfuchs.de Inhaber der Marke „Steuerfuchs" ist, wäre die von steuerfuchs.de in der Rechtsform einer GmbH gegen mich geführte Abmahnung mit dem Ziel, die Domain www.frag-den-steuerfuchs.de zu löschen, rechtlich nur dann möglich gewesen, wenn die hinter steuerfuchs.de stehende GmbH zugleich die Inhaberin oder Nutzerin der Marte „Steuerfuchs" gewesen wäre.
Hierzu wäre eine rechtliche Vereinbarung zwischen dem Geschäftsführer und der hinter steuerfuchs.de stehenden GmbH erforderlich gewesen.
Dazu wiederum hätte es der Befugnis bedurft, dass der Geschäftsführer von steuerfuchs.de mit der hinter steuerfuchs.de stehenden GmbH im eigenen Namen Rechtsgeschäfts abschließen kann (sogenannte Befreiung vom Selbstkontrahierungsverbot des § 181 BGB).
Aus dem Gesellschaftsvertrag zwischen der GmbH des Geschäftsführers und dem Geschäftsführer von steuerfuchs.de selbst ergab sich diese Befugnis vom Selbstkontrahierungsverbot jedoch nicht.
Gleichwohl hat der Geschäftsführer von steuerfuchs.de in dem Abmahnverfahren vor dem Landgericht Braunschweig an Eides statt versichert, dass er vom Selbstkontrahierungsverbot befreit ist und demzufolge die ihm gehörende Marke „Steuerfuchs" an die hinter steuerfuchs.de stehende GmbH übertragen könne. Das Landgericht Braunschweig hat ihm geglaubt.
Tatsächlich konnte er die Marke Steuerfuchs jedoch rechtlich nicht an die GmbH übertragen mangels Befreiung von § 181 BGB; zumindest hat der Geschäftsführer im Klageverfahren nichts gegenteiliges vorgetragen und durch Verträge dokumentiert.
Dies habe ich als vollendeten Prozessbetrug des Geschäftsführers von steuerfuchs.de gewertet und bei der Staatsanwaltschaft eine Strafanzeige gegen den Geschäftsführer von steuerfuchs.de gestellt. Gleichwohl hat die Staatsanwaltschaft das Strafverfahren gegen den Geschäftsführer eingestellt.
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| 1. | Strafanzeige gegen den Geschäftsführer von steuerfuchs.de | |
| 2. | Verteidigung des Geschäftsführers vor der Staatsanwaltsch. Braunschweig | |
| 3. | Die Staatsanwaltschaft Braunschweig stellt das Ermittlungsverfahren ein | |
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VII.
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Schadensersatzklage durch steuerfuchs.de
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Anmerkung:
Letztendlich hat die Staatsanwaltschaft die Strafanzeige eingestellt. Der vom Geschäftsführer von steuerfuchs.de beauftragte Rechtsanwalt hat für seine Bemühungen von Geschäftsführer ein Honorar von insgesamt rund 650 EUR verlangt.
Diesen Betrag hat steuerfuchs.de gegen mich beim Amtsgericht in Potsdam eingeklagt. Nachfolgend das Verfahren.
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| 1. | Steuerfuchs.de klagt auf Schadensersatz der Anwaltskosten gegen www.frag-den-steuerfuchs.de |
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| 2. | Klageerwiderung von www.frag-den-steuerfuchs.de | |
| 3. | Antwort von Steuerfuchs.de zur Schadensersatzklage | |
| 4. | Schreiben von www.frag-den-steuerfuchs.de | |
| 5. | Erwiderung von Steuerfuchs.de | |
| 6. | Erneuter Schriftsatz zum Amtsgericht Potsdam | |
| 7. | Steuerfuchs.de nimmt die Schadensersatzklage zurück | |
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